Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Firma Meister Stahlbau AG, CH-9300 Wittenbach / SG

1. Geltungsbereich, Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Offerten und Verkäufe gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.

2. Angebote / Offerten

Unsere Verkaufsunterlagen sind stets freibleibend und stellen keine verbindlichen Offerten dar. Offerten sind erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Zwischenverkauf von Lagermaterial bleibt vorbehalten.

3. Masse / Produkt / Qualität

Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir Produkte und Material in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit, unter Berücksichtigung üblicher Toleranzen in Bezug auf Ausführung, Masse, Gewicht, Festigkeit etc. Es ist Sache des Kunden, Masse, Dimensionen und die geforderte Qualität der von Meister Stahlbau AG zu liefernden Produkte und Materialien festzulegen. Wir sind in keinem Fall verpflichtet die Eignung für den Verwendungszweck der bei uns bestellten Produkte und Materialien zu beurteilen und zu prüfen.

4. Preise / Konditionen

Alle Preise verstehen sich rein netto, ohne MWSt und ohne Verpackungs- und Transportkosten. Zahlung innert 30 Tagen netto.

5. Lieferfristen

Alle vereinbarten Liefertermine sind Richttermine und freibleibend. Wir sind jederzeit zur Teillieferung berechtigt. Bei allfälligen Verzögerungen oder gänzlich unterbliebenen Lieferungen wird jede Haftung und Schadenersatzpflicht ausdrücklich wegbedungen

6. Verpackung

Allfällige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. Ohne besondere Instruktion wählen wir die uns am geeignetsten erscheinende Verpackungsart.

7. Erfüllung / Gefahrenübergang

Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen ist unsere Werkhalle in Wittenbach. Nutzen und Gefahr gehen mit dem Verlassen der Ware über die Schwelle unserer Werkhalle auf den Kunden über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie Frankolieferung, u.ä.)

8. Gewährleistung

Wir gewährleisten eine sorgfältige und fachgerechte Ausführung aller Aufträge. Falls nicht ausdrücklich anders erklärt und vereinbart, gewährleisten wir auch, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Versandes ab unserem Werk nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zur üblichen Verwendung oder Weiterbearbeitung aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Acht. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Prüfung der Ware durch den Empfänger / Mängelrüge

Die Ware ist nach Empfang sofort (vor einer weiteren Bearbeitung) zu prüfen. Erkennbare Mängel sind innert 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Für das von uns als fehlerhaft anerkannte Material leisten wir Besserung oder Ersatz der Ware. Wir behalten uns vor, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen und den Kaufpreis gutzuschreiben. Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch für künftig entstehende und bedingte Forderungen, und auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Lieferungen/Leistungen ist Wittenbach.

CH-9300 Wittenbach/SG, August 2012